Inobhutnahme! Ablauf & Schutz | EVH

Barbara Leibig • 19. Oktober 2026

Was passiert, wenn das Jugendamt ein Kind in Obhut nimmt? 

Weiße Tasse Tee auf einem Buch mit Gutenachtgeschichten, dahinter ein Teddybärauf dem Sofa


Was passiert bei einer Inobhutnahme? Schutz für Kinder und Jugendliche in der Pfalz! Wie erlebt ein Kind diesen Tag?

 
Wir erzählen von einem ersten Abend in einer Wohngruppe und erklären, was das Gesetz vorsieht und welche Rechte Eltern haben.


In der Wohngruppe Gänseblümchen wird gerade der Tisch für das Mittagessen gedeckt, als das Telefon klingelt. Das Jugendamt ist dran. Gesucht wird ein Inobhutnahmeplatz für einen achtjährigen Jungen, und zwar sofort. In wenigen Sätzen schildert die Kollegin vom Amt, was passiert ist.

Kurze Zeit später stehen zwei Mitarbeitende des Jugendamts vor der Tür. Zwischen ihnen steht Max mit seinem Teddy im Arm. Seine Augen sind rot und verquollen. Die Betreuerin begrüßt ihn und sagt ihm ihren Namen. Max hört ihn, aber er kann ihn sich nicht merken. Zu viel ist in den letzten Stunden passiert. In seinem Kopf ist nur eine Frage: Wer kümmert sich jetzt um Papa?

Die beiden Personen vom Jugendamt verabschieden sich und wünschen ihm alles Gute. Was sie damit meinen, versteht Max nicht. Und wann er wieder zu seinem Papa darf, weiß er auch nicht.

Der Nachmittag vergeht schneller als gedacht. Die anderen Kinder nehmen ihn mit zum Spielen. Beim Essen darf er sich nehmen, bis er satt ist. Er bekommt ein eigenes Zimmer, das hatte er noch nie. Und wenn die Kinder laut sind, schimpft niemand.

Am Abend liegt Max lange wach. Irgendwann steht er auf und klopft an die Bürotür, ganz leise. Trotzdem geht die Tür auf. Hat er die Betreuerin geweckt? Sie schimpft nicht. Sie fragt, ob er einen Tee möchte und ob sie ihm eine Geschichte vorlesen soll. Sie sagt, dass sie versteht, wie es ihm gerade geht. Max wundert sich: Woher weiß sie das? Und warum kann sie so gut vorlesen?

Zurück im Bett drückt er den Teddy fest an sich. Die Bettdecke riecht fremd, aber der Teddy riecht nach zu Hause. Morgen darf Max seinen Papa anrufen. Mit diesem Gedanken schläft er ein.


Die Geschichte ist an den Alltag in unseren Wohngruppen angelehnt. Namen und Einzelheiten sind geändert.


Was ist eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII?


Die Inobhutnahme ist eine vorläufige Schutzmaßnahme des Jugendamts. Geregelt ist sie in § 42 SGB VIII. Das Jugendamt bringt ein Kind oder einen Jugendlichen kurzfristig an einem sicheren Ort unter. Das geschieht, wenn ein Kind selbst darum bittet. Häufig aber auch ohne seine Bitte: wenn eine dringende Gefahr für sein Wohl besteht und es zu seinem Schutz in Obhut genommen werden muss. Ein Gerichtsbeschluss ist dafür vorher nicht nötig. 


Mögliche Anlässe sind:

  • körperliche, seelische oder sexuelle Gewalt,
  • Vernachlässigung,
  • eine akute Krise in der Familie,
  • der Hilferuf eines Kindes oder Jugendlichen.


Ablauf einer Inobhutnahme: Schritt für Schritt


  1. Der Hinweis. Das Jugendamt erfährt von einer Gefährdung, etwa durch die Schule, Nachbarn, eine Arztpraxis, die Polizei, Fachkräfte der Jugendhilfe, etwa aus einer Tages- oder Wohngruppe, oder das Kind selbst. Nach einer ersten Einschätzung kann es sofort handeln.
  2. Der sichere Ort. Das Kind kommt in eine geeignete Einrichtung, zum Beispiel in eine Wohngruppe der Kinder- und Jugendhilfe. Dort sind rund um die Uhr Fachkräfte ansprechbar.
  3. Die Eltern. Das Jugendamt informiert die Sorgeberechtigten unverzüglich und schätzt die Gefährdung gemeinsam mit ihnen ein. Widersprechen die Eltern der Inobhutnahme, gibt es zwei Möglichkeiten: Besteht keine Gefahr mehr, kehrt das Kind zurück. Andernfalls muss das Jugendamt unverzüglich eine Entscheidung des Familiengerichts herbeiführen.
  4. Der weitere Weg. Die Inobhutnahme ist eine Übergangslösung. Sie endet mit der Rückkehr in die Familie oder mit einer weiterführenden Hilfe. Wird eine längerfristige Hilfe nötig, erstellen Jugendamt, Familie und Einrichtung gemeinsam einen Hilfeplan.


Was bedeutet eine Inobhutnahme für Familien?


Für alle Beteiligten ist eine Inobhutnahme eine Ausnahmesituation. Kinder verstehen oft nicht, was passiert, und machen sich Sorgen um ihre Eltern, so wie Max um seinen Papa. Eltern fühlen sich häufig überrumpelt.

Die Fachkräfte in unseren Wohngruppen sorgen in den ersten Stunden und Tagen für einen verlässlichen Rahmen: ein Bett, Mahlzeiten, feste Ansprechpersonen und jemanden, der auch nachts die Tür öffnet. Zum Schutz gehört aber auch, dass die Tür nicht für jeden aufgeht, der klingelt.


Kinder- und Jugendhilfe der EVH in der Pfalz


Zur Evangelischen Heimstiftung Pfalz gehören acht Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, unter anderem in Kaiserslautern, Worms, Ludwigshafen, Frankenthal, Kirchheimbolanden, Alsenz, Stauf (Eisenberg), Waldfischbach-Burgalben und Haßloch. Die Einrichtungen arbeiten eng mit den Jugendämtern der Region zusammen. 

Seit 2013 ist die Kinder- und Jugendhilfe der EVH nach DIN ISO 9001 zertifiziert.

Einige Wohngruppen haben mit Jugendämtern feste Vereinbarungen über Inobhutnahmeplätze. Diese Plätze sind für Notfälle reserviert: Ruft das Jugendamt an, kann ein Kind sofort aufgenommen werden.


Wo es Hilfe gibt


Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind machen, ist das Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises die richtige Anlaufstelle. In akuter Gefahr wählen Sie die 110.


Kinder und Jugendliche erreichen die Nummer gegen Kummer kostenlos und anonym unter 116 111.




von Barbara Leibig • 22. September 2026
Drei Standorte, ein Auftrag : Kita-Sozialarbeit der Evangelischen Heimstiftung Pfalz
von Barbara Leibig • 17. September 2026
Liebe Frau Koriath-Klein, wir werden Sie alle sehr vermissen ❤️.
26. August 2025
Wir trauern um einen außergewöhnlichen Menschen.
von Barbara Leibig • 21. August 2025
Ausschnitt aus dem Amtsblatt Haßloch
23. Juni 2025
Kronenkreuzfeier 2025
14. April 2025
Die Evangelische Heimstiftung Pfalz ist jetzt Mitglied im ZukunftsRegion Westpfalz e.V.! Als diakonischer Träger mit vielfältigen Angeboten möchten wir die Region aktiv mitgestalten. Mit unserer Mitgliedschaft wollen wir Impulse geben, uns stärker vernetzen und gemeinsam mit anderen Akteuren daran arbeiten, die Westpfalz als lebenswerte, soziale und zukunftsfähige Region weiterzuentwickeln. Auch die Rheinpfalz berichtete in einem kurzen Beitrag über unseren Beitritt zum Netzwerk. Dort betont unsere interne Ansprechpartnerin Meike Gottinger (Leitung FAI), wie wichtig uns die Verbindung zur Region ist. Wir sind überzeugt: Gemeinsam kann es gelingen, gute Perspektiven für alle Generationen zu schaffen.
21. Januar 2025
Sehr große Mehrheit der betreuten Personen im Berufsbegleitenden Dienst, im Bereich der Inklusionsberatung und Arbeitgeber sind sehr zufrieden mit der Beratung Die Fachdienste für Arbeit und Integration können auf ein äußerst erfolgreiches Jahr 2024 zurückblicken. Eine umfassende Befragung unter 410 Ratsuchenden und 147 Unternehmen belegt die herausragende Qualität der Beratung und Betreuung. Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: 99,35 Prozent der vom Berufsbegleitenden Dienst betreuten Personen sind mit der Beratung sehr zufrieden. Im Bereich der Inklusionsberatung liegt die Zufriedenheitsquote bei beachtlichen 88,89 Prozent. Auch die Zusammenarbeit mit den Betrieben erweist sich als äußerst erfolgreich - 94,11 Prozent der befragten Arbeitgeber bestätigen dem Berufsbegleitenden Dienst eine hohe Kompetenz.
13. Januar 2025
Kostenfreies Angebot der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Kirchheimbolanden
6. Januar 2025
Kostenfreies Angebot der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Kirchheimbolanden für Eltern in Trennung