Fachdienste für Arbeit und Integration
Ludwigshafen
Wir schaffen Perspektiven, bauen Barrieren ab und fördern individuelle Stärken. Dabei stehen wir mit fachlicher Expertise und persönlichem Engagement an Ihrer Seite.
Wie können wir Ihnen helfen?
Unsere Angebote
Jeder Mensch hat das Recht auf berufliche Teilhabe – unabhängig von individuellen Herausforderungen. Mit unseren vielfältigen Angeboten begleiten wir Menschen in Ludwigshafen, Bad Kreuznach und dem Donnersbergkreis auf ihrem Weg zu mehr Zufriedenheit im Berufsleben und unterstützen Arbeitgeber bei inklusiven Lösungen.
Berufsbegleitender Dienst (BBD) Ludwigshafen und Rhein-Pfalz-Kreis
KontaktDer Berufsbegleitende Dienst (BBD) Ludwigshafen unterstützt Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder chronischen Erkrankungen dabei, ihre Arbeitsfähigkeit zu erhalten.
Wer?
Das Angebot richtet sich an Personen mit Schwerbehinderung, Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit oder laufendem Antragsverfahren zur Schwerbehinderung/Gleichstellung. Auch Menschen mit psychischen Erkrankungen können die Leistungen in Anspruch nehmen, wenn eine fachärztliche Bescheinigung vorliegt.
Was?
Zu den zentralen Aufgaben des BBD gehört die Unterstützung bei Fragen und Problemen am Arbeitsplatz, die Anpassung von Arbeitsbedingungen und die Klärung beruflicher Perspektiven. Wir helfen, gemeinsam mit dem Arbeitgeber Lösungen zu finden.
Wie?
- Individuelle Situationsanalyse: Wir analysieren Ihre Situation und leiten geeignete Maßnahmen ab, z. B. die Beantragung einer medizinischen Reha. Bei Bedarf unterstützen wir Sie im Kontakt mit Reha-Trägern bei der Beantragung weiterführender Leistungen.
- Beratung: Wir sehen uns gemeinsam an, welche Anpassungen des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsbedingungen möglich sind. Auch unterstützen wir Sie beim Umgang mit der Erkrankung im Arbeitsleben und anderen Herausforderungen.
- Zusammenarbeit mit Arbeitgebern: Wir begleiten BEM-Gespräche, um gemeinsam Lösungen zur dauerhaften Erhaltung des Arbeitsverhältnisses zu finden. Auch beraten wir Arbeitgeber zum Krankheitsbild und unterstützen bei der Beantragung von Förderleistungen.
- Reflexion: Wir führen regelmäßig Reflexionsgespräche zur Arbeitssituation und passen die Beratungsziele entsprechend des Beratungsverlaufs an.
Kontakt
Die Begleitung durch den BBD beginnt mit einem Erstgespräch, in dem die individuelle Situation geklärt und Ziele festgelegt werden. Gemeinsam reflektieren wir regelmäßig den Fortschritt, um die Ziele bei Bedarf anzupassen.
Rechtsgrundlage: SGB IX §§ 49, 185, 192ff.
Fachvermittlungsdienst Ludwigshafen
KontaktDer Fachvermittlungsdienst Ludwigshafen ist Ihr Partner bei der Arbeitsvermittlung und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Wir sind seit über 30 Jahren erfolgreich in der Arbeitsvermittlung und kennen den Arbeitsmarkt vor Ort. Besonders viel Erfahrung haben wir bei der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Problemen.
Wer?
Unser Angebot richtet sich an arbeitslose und arbeitssuchende Menschen, darunter auch Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz benötigen.
Was?
Wir helfen Ihnen bei Suche nach einer passenden Arbeits- oder Ausbildungsstelle. Sobald Sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, begleiten wir Sie auch in den ersten Wochen auf der neuen Stelle.
Wie?
- Beratung: Wir erstellen ein Kompetenzprofils unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Situation, optimieren Ihre Bewerbungsunterlagen und unterstützen Sie bei der Stellensuche und im Bewerbungsverfahren.
- Zusammenarbeit mit Arbeitgebern: Wir stellen Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern her und begleiten im Bewerbungsprozess. Dazu können auch Orientierungspraktika gehören. Gerne helfen wir auch bei der Klärung von Fördermöglichkeiten.
- Nachbetreuung: Bei Bedarf erhalten Sie Unterstützung durch den Berufsbegleitenden Dienst (BBD). Bei Fragen stehen aber auch unsere Mitarbeitenden weiter zur Verfügung.
Kontakt
Sie beantragen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (A-VGS) nach § 45 SGB III bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter und vereinbaren ein Erstgespräch bei uns. Wir stellen dann den Antrag auf Bewilligung bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter.
Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
Inklusionsberater Ludwigshafen
KontaktUnsere Inklusionsberater unterstützen Sie dabei, wieder im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Wir orientieren uns dabei ganz an Ihren persönlichen Stärken und bieten Ihnen Hilfe dort, wo Sie diese konkret brauchen.
Wer?
Die Inklusionsberatung richtet sich an arbeitslose Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen Unterstützung bei der beruflichen Wiedereingliederung benötigen. Dazu zählen Personen mit Schwerbehinderung, Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit oder laufendem Antragsverfahren zur Schwerbehinderung/Gleichstellung sowie Menschen mit psychischen Erkrankungen, die bei einem Facharzt in Behandlung sind.
Was?
Ziel der Inklusionsberatung ist es, arbeitslose Menschen auf dem Weg zurück in den Beruf zu begleiten. Dabei werden individuelle Hindernisse identifiziert und gemeinsam Lösungen erarbeitet, um eine nachhaltige Arbeitsaufnahme zu ermöglichen. Ziel ist es, dass Sie anschließend mit Hilfe der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter den nächsten Schritt bei der Arbeitsplatzsuche unternehmen können, z. B. der Wechsel in eine Maßnahme unseres Fachvermittlungsdienstes.
Wie?
- Berufliche Orientierung: Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, welche Interessen und Fähigkeiten Sie mitbringen, um eine realistische berufliche Perspektive zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir auch Ihre gesundheitliche Situation.
- Individuelle Lösungsfindung: Wir identifizieren Herausforderungen (z. B. gesundheitliche, familiäre oder organisatorische Hürden) und erarbeiten Wege, wie Sie diese Hindernisse überwinden können.
- Praktische Erprobung: Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Praktikum, bei dem Sie Ihre Belastbarkeit ausprobieren können.
- Kontakt mit Behörden: Wir begleiten Sie bei Gesprächen mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder der Rentenversicherung. Wir helfen Ihnen auch bei der Beantragung von beruflichen Maßnahmen.
Kontakt
Die Inklusionsberatung bietet eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung. Interessierte können sich bei uns melden, um ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Dienst Übergang Schule-Beruf (ÜSB) Ludwigshafen
KontaktDie Berufswahl ist nicht immer leicht. Beim Dienst Übergang Schule-Beruf (ÜSB) Ludwigshafen nehmen wir uns Zeit und helfen Schülern dabei, ihre Stärken zu erkennen und einen passenden Beruf zu finden.
Wer?
Der ÜSB richtet sich an Schüler an Förderschulen "ganzheitliche Entwicklung" und Schüler mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Das Angebot steht außerdem Schülern an allgemeinbildenden Schulen offen, wenn eine Schwerbehinderung oder eine Störung im Autismus-Spektrum vorliegt.
Was?
Der ÜSB hilft Schülern bei der beruflichen Orientierung und Entscheidungsfindung. Zudem unterstützt er Schulen und Arbeitgeber bei der beruflichen Integration von Schülern mit Förderbedarf.
Wie?
- Für Schüler: Wir unterstützen Schüler beim Entdecken ihrer Fähigkeiten und Interessen. In Praktika lernen sie verschiedene Berufsbilder kennen und verstehen, was Arbeiten eigentlich bedeutet. Dazu führen wir auch Betriebsbesuche, Besuche von WfbMs und Berufsbildungswerken durch. Der ÜSB begleitet zudem bei der Berufswegekonferenz mit der Agentur für Arbeit.
- Für Schulen: Wir unterstützen den Berufsorientierungsunterricht und helfen bei der Praktikumssuche sowie -betreuung. Mit Eltern führen wir beratende Gespräche, um die Entscheidungsfindung zu unterstützen.
- Für Arbeitgeber: Wir informieren zur Beschäftigung von Schülern mit Förderbedarf. In der Praktikumsphase begleiten wir und sind Ansprechpartner bei Fragen und Problemen. Kommt es zu einem Arbeitsverhältnis, unterstützen wir bei der Beantragung von Förderleistungen.
- Nachbetreuung: Wir begleiten bis zum Beginn einer weiterführenden Maßnahme, auch nach Ende der Schulzeit. Falls erforderlich, wird die Begleitung durch den Berufsbegleitenden Dienst (BBD) fortgeführt.
Kontakt
In Absprache mit Förderschulen finden Informationsveranstaltungen statt, auf denen sich Eltern und Schüler über das Angebot informieren können. Nach Ausfüllen der Einverständniserklärung kann die Begleitung beginnen. Schüler an allgemeinbildenden Schulen bzw. deren Eltern können direkt Kontakt zu uns aufnehmen.
Rechtsgrundlage: SGB IX §§ 49, 185,192ff.
Ambulanter Berufsbildungsbereich
KontaktMenschen mit einer Werkstattempfehlung und Anspruch auf Kostenübernahme des Berufsbildungsbereichs können sich die finanziellen Mittel als persönliches Budget auszahlen lassen. So haben sie die Möglichkeit, die berufliche Qualifizierung direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt zu absolvieren. Als Fachdienst übernehmen wir die externe Qualitätssicherung.
Wer?
Der Ambulante Berufsbildungsbereich richtet sich an Menschen, denen der Besuch einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) empfohlen wurde, die jedoch das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich direkt in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes absolvieren möchten.
Was?
Ziel ist die berufliche Qualifizierung in Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarktes und die anschließende Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, das über das Budget für Arbeit gefördert werden kann.
Wie?
- Finden eines Arbeitsplatzes: Wir sind offen für Ihre Vorstellungen und Interessen und suchen gemeinsam mit Ihnen nach dem richtigen Arbeitgeber, z. B. im Bereich Hauswirtschaft, Hausmeisterservice, Schreinerei, Küche, Seniorenbetreuung oder Gastronomie.
- Eingangsverfahren: In den ersten drei Monaten lernen Sie den Betrieb kennen und klären die Arbeitsgebiete ab.
- Berufsbildungsbereich: Bis zu 24 Monate folgt nun der Berufsbildungsbereich. Dabei werden Sie gezielt und mit Unterstützung durch uns eingearbeitet. Auch Schulungen am Arbeitsplatz (z. B. Arbeitssicherheit, Umgang mit Kunden) und Gruppenschulungen (z. B. Erste Hilfe, Konfliktlösung) führen wir durch.
- Individuelle Unterstützung: Unsere Fachmitarbeiter besuchen Sie jede Woche im Betrieb. Sie bekommen von uns Unterstützung bei Herausforderungen am Arbeitsplatz. Außerdem führen wir regelmäßig Gespräche mit Anleitern und Vorgesetzten.
- Unterstützung für Qualifizierungsbetriebe: Arbeitgeber informieren wir zum Ablauf der Maßnahme und zur möglichen Übernahme in ein Arbeitsverhältnis. Wir helfen bei der Gestaltung der Arbeitsabläufe, schulen zum Unterstützungsbedarf der Teilnehmenden und vermitteln bei Fragen und Problemen.
Kontakt
Voraussetzung ist die Feststellung der Werkstattfähigkeit durch die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung. Sie können in diesem Fall ein Kennenlerngespräch mit uns vereinbaren. Wenn ein passender Qualifizierungsbetrieb gefunden wurde, stellen Sie den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung als persönliches Budget nach § 29 SGB IX. Nach der Genehmigung kann die Maßnahme beginnen.
Rechtsgrundlage: § 29 + 57 SGB IX, § 3 + 4 Werkstättenverordnung (WVO)
Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber
KontaktDie Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Ludwigshafen informiert, berät und unterstützt Arbeitgeber kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Beschäftigten und diesen gleichgestellten.
Wer?
Wir unterstützen alle Unternehmen im Arbeitsagenturbezirk Ludwigshafen sowie im Donnersbergkreis bei Fragen zur Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitenden.
Was?
Das Teilhabestärkungsgesetz hat den Integrationsämtern die flächendeckende Einrichtung von Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) gemäß § 185a SGB IX übertragen. Mit dieser Aufgabe wurden in Rheinland-Pfalz die Integrationsfachdienste beauftragt. Ziel ist es, dass mehr Menschen mit Schwerbehinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht wird.
Wie?
- Individuelle Beratung: Wir unterstützen bei der Suche nach passenden Mitarbeitern und beraten basierend auf der konkreten Situation bei der Arbeitsplatzgestaltung. Bei Bedarf helfen wir bei der Gestaltung von BEM-Verfahren.
- Fördermittel: Wir informieren Sie über finanzielle Fördermöglichkeiten und Hilfsmittel. Gerne unterstützen wir auch bei der Beantragung von Förderleistungen bei den Reha-Trägern und dem Integrationsamt.
- Wissensvermittlung: Wir informieren Betriebe zu Rechten und Pflichten bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Mitarbeitern und beraten Arbeitgebervertreter, Betriebs-/Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen. Gerne nehmen wir an Versammlungen teil und bieten Ihnen Schulungen, Fortbildungen und Netzwerktreffen an. Das Integrationsteam vor Ort unterstützen wir z. B. bei der Erstellung einer Inklusionsvereinbarung.
- Vernetzung: Wir stehen im Austausch mit dem örtlichen Integrationsamt, dem Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur, der Deutschen Rentenversicherung und dem Inklusionsmanagement der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Regelmäßig wirken wir an Netzwerkveranstaltungen der ZukunftsRegion Westpfalz und der Metropolregion Rhein-Neckar mit. Innerhalb des Integrationsfachdienstes der EVH Pfalz sind wir mit weiteren Beratungsangeboten (BBD, Vermittlungsbereich, ÜSB) eng verbunden.
Die Beratung ist so lange verfügbar, bis Ihre Fragestellung geklärt ist.
Kontakt
Sie beschäftigen bereits Mitarbeitende mit gesundheitlichen Problemen oder möchten einen schwerbehinderten Bewerber einstellen? Nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf. Die Mitarbeiter der Einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber unterstützen Sie als Lotse in diesem Prozess und beantworten gerne Ihre Fragen.
Rechtsgrundlage: § 185a SGB IX
Reha-Vermittlung
KontaktSie haben eine gesundheitliche Beeinträchtigung und sind arbeitslos? Die Mitarbeitenden unserer Reha-Vermittlung helfen Ihnen den Weg zurück ins Arbeitsleben zu finden.
Wer?
Die Reha-Vermittlung richtet sich an Menschen mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, die arbeitslos sind. Voraussetzung für die Teilnahme an unserem Angebot ist eine Förderzusage durch die Agentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Einbeziehung eines Integrationsfachdienstes).
Was?
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einer passenden Arbeitsstelle. Sobald Sie in einem festen Arbeitsverhältnis stehen, können wir Sie auch in den ersten Wochen auf der neuen Stelle begleiten, um auftretende Fragen zu klären.
Wie?
- Beratung: In regelmäßigen Terminen erstellen wir ein Kompetenzprofil unter Berücksichtigung Ihrer gesundheitlichen Situation und ihren bisherigen beruflichen Erfahrungen. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Überarbeitung Ihre Bewerbungsunterlagen. Gemeinsam gehen wir dann auf Stellensuche.
- Zusammenarbeit mit Arbeitgebern: Wir stellen Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern her und begleiten im Bewerbungsprozess. Dazu können auch Orientierungspraktika gehören. Gerne helfen wir auch bei der Klärung von Fördermöglichkeiten.
- Nachbetreuung: Bei Bedarf erhalten Sie längerfristige Unterstützung durch den Berufsbegleitenden Dienst (BBD). Bei Fragen stehen aber auch unsere Mitarbeitenden weiter zur Verfügung.
Kontakt
Sie sprechen mit ihrem zuständigen Reha-Berater bei der Agentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft und klären mit ihm die Möglichkeiten einer Beauftragung des Integrationsfachdienstes. Nach einem Erstgespräch bei uns, stellen wir dann den Antrag auf Bewilligung bei dem zuständigen Reha-Träger.
Rechtsgrundlage: § 49 Abs. 6 Nr. 9 SGB IX i.V.m. BAR Gemeinsame Empfehlungen Integrationsfachdienste nach § 196 Abs. 3 SGB IX

Kostenloses Angebot
All unsere Dienstleistungen sind für Sie völlig kostenlos!

Downloads
In unseren Flyern erfahren Sie mehr über die Angebote der Fachdienste für Arbeit und Integration in Ludwigshafen.
Kompetente Mitarbeiter
In unseren Teams arbeiten qualifizierte Fachkräfte mit verschiedenen Qualifikationen und unterschiedlichen Schwerpunkten zusammen. Dazu gehören Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Pädagogen und Erzieher. Außerdem arbeiten bei uns Psychologen und Ergotherapeuten.
Kontaktieren Sie uns
Fachdienste für Arbeit und Integration
Mundenheimer Straße 209
67061 Ludwigshafen
Fax: 0621/ 621 676
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