St.-Klara-Kloster-Weg 7 - 67346 Speyer
Willkommen bei der EVH Pfalz

Aufbau und Organisation

 

Klare Strukturen und Abläufe sind typisch für die Arbeit innerhalb der Evangelischen Heimstiftung Pfalz. Zu unseren Grundsätzen für Leitung und Zusammenarbeit gehören ein kooperativer Führungsstil und die Delegation von Verantwortung.

Gemäß ihrer von der Kirchenregierung im Amtsblatt der Evangelischen Kirche der Pfalz vom 7. November 2018 veröffentlichten Satzung verfügt die Evangelische Heimstiftung Pfalz über folgende Gremien:

1. Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist zuständig für Grundsatzentscheidungen, führt die Aufsicht über die Arbeit des Vorstandes und berät diesen in allen Angelegenheiten, greift jedoch nicht in die unmittelbare Führung der laufenden Geschäfte ein. Er besteht aus neun Mitgliedern:

  • dem Dezernenten oder der Dezernentin für Diakonie im Landeskirchenrat (Vorsitzende/-r);
  • einem weiteren, vom Landeskirchenrat berufenen Mitglied;
  • sieben weiteren Mitgliedern, die von der Kirchenregierung berufen werden. Vier dieser Mitglieder müssen der Landessynode angehören, mindestens eines davon soll Mitglied der Kirchenregierung sein.

die von der Kirchenregierung berufen werden.

 


2. Der Vorstand


Der Vorstand besteht aus bis zu zwei Personen, die vom Stiftungsrat befristet berufen werden.

Die Mitglieder des Vorstands üben ihr Amt hauptberuflich aus. Sie führen die Geschäfte der Stiftung und verwalten das Stiftungsvermögen nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse des Stiftungsrates in eigener Verantwortung.

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.

 

 

 

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