St.-Klara-Kloster-Weg 7 - 67346 Speyer
Reha, Arbeit und Integration bei der EVH Pfalz

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Klicken Sie einfach auf die entsprechende Frage, um die Antwort zu erhalten:

Wer kann das Angebot nutzen?


Unser Angebot können Sie nutzen, wenn sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos, arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet sind.

Auch wenn Sie eine Genehmigung der Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsagentur für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben, können wir Sie u.U. unterstützen.

Rufen Sie uns an - gerne führen wir mit Ihnen ein kostenloses Informationsgespräch, um die Anmeldevoraussetzungen zu klären.

Was kostet eine Teilnahme?


Die Maßnahmen sind für Sie kostenlos, wenn Sie von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein als Einzelcoaching (A-VGS) nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 5 SGB III erhalten.

Über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zahlen in bestimmten Fällen auch die Rentenversicherung, die Arbeitsagentur oder die Berufsgenossenschaft als Reha-Träger die Maßnahme.

Ob für Sie die Möglichkeit zu einer Kostenübernahme besteht klären wir gerne in einem kostenlosen Informationsgespräch.

Muss ich arbeitslos sein?


Nein, Sie müssen nicht arbeitslos sein. Sie müssen jedoch bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter arbeitslos- oder ausbildungssuchend gemeldet sein.

Was bringt mir eine Teilnahme?


Wenn  ie auf der Suche nach einem Arbeitsplatz sind, unterstützt Sie Ihre Fachberaterin ganz individuell und abgestimmt auf Ihre jeweiligen Vorkenntnissen dort, wo Sie konkret seine Hilfe brauchen. Das kann von der Erstellung von Bewerbungsunterlagen bis hin zur Begleitung beim Vorstellungsgespräch reichen. Genauso ist aber auch Platz, um über Probleme und Sorgen im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Gerade Menschen mit gesundheitlichen Problemen können von unserer jahrelangen Erfahrung als Integrationsfachdienst profitieren.

Wenn Sie einen neuen Arbeitsplatz gefunden haben, steht Ihnen Ihre Fachberaterin während der ersten Monate als Ansprechpartner bei allen auftretenden Fragen zur Verfügung. Ebenso kann sich auch Ihr neuer Arbeitgeber bei Bedarf an die Fachberaterin wenden.

Wie lange dauert die Maßnahme?


Eine Maßnahme zur Unterstützung bei der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche dauert maximal 12 Monate und hat einen Umfang von maximal 82 Unterrichtsstunden. Im Monat finden also 3-4 Termine mit Ihrer Fachberaterin statt.

Wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, können wir Sie bis zu 6 Monate (18 Unterrichtsstunden) bei allen Fragen rund um die Arbeitsaufnahme weiter unterstützen.

Was passiert bei Krankheit, Fehlzeiten und Urlaub?

 
Wenn Sie krank sind oder einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie uns vorher telefonisch informieren. Dauert die Krankheit länger an oder werden die Fehlzeiten zu hoch, müssen wir gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter überlegen, ob die Maßnahme zu diesem Zeitpunkt weitergeführt werden kann.

Eine feste Urlaubsregelung gibt es nicht. Sprechen Sie Ihre Urlaubswünsche sowohl mit Ihrem Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur bzw. dem Jobcenter als auch unseren Mitarbeitern ab.

Was erwartet mich in der Maßnahme?


Bevor die Maßnahme beginnt, erhalten Sie von uns in einem ausführlichen Gespräch alle notwendigen Informationen und können Sie offene Fragen mit uns besprechen.

Zu Beginn der Maßnahme bespricht Ihre Fachberaterin ausführlich mit Ihnen Ihre beruflichen Erfahrungen, ebenso mögliche gesundheitliche Probleme und Barrieren, die Ihnen die Arbeitsplatzsuche erschweren. Bei Bedarf erhalten Sie zu einzelnen Punkten ein individuelles Coaching.

Im Verlauf der Maßnahme erarbeiten Sie gemeinsam mit Ihrer Fachberaterin eine passende berufliche Perspektive und vereinbaren mit ihr, welche Schritte dafür notwendig sind, z.B. das Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Training von Vorstellungsgesprächen und natürlich die Suche nach einem Arbeitsplatz. Dabei ist Ihre aktive Mitarbeit sehr wichtig.

Wenn der richtige Arbeitgeber gefunden ist, unterstützen wir Sie dabei zu klären, welche Zuschüsse und ggf. Schulungen Sie möglicherweise bekommen können.

In der ersten Zeit nach der Arbeitsaufnahme können wir Sie bei allen Fragen, was den neuen Arbeitsplatz betrifft, noch unterstützen.

Erfährt die Arbeitsagentur oder das Jobcenter etwas über die Gesprächsinhalte?


Grundsätzlich unterliegen unsere Mitarbeiter der Schweigepflicht. Was Sie uns anvertrauen, bleibt auch vertraulich.

Trotzdem ist es wichtig, Ihren Ansprechpartner bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter über den Verlauf der Maßnahme auf dem Laufenden zu halten. Nur so können alle Beteiligten in Ihrem Sinne Hand in Hand arbeiten (z.B. wenn es um Zuschüsse für einen neuen Arbeitsplatz geht). Ihre Fachberaterin informiert Sie darüber im Vorfeld, welche Informationen er an die Arbeitsagentur oder das Jobcenter weitergeben wird.

Wer ist für mich zuständig?


Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner, der Sie über die gesamte Maßnahme begleitet. Alle Mitarbeiter der Fachdienste für Arbeit und Integration verfügen über langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Menschen im Arbeitsleben, gerade auch bei gesundheitlichen Problemen.

Ich habe gesundheitliche Probleme – bin ich dann bei Ihnen richtig?


Ja, denn die Fachdienste für Arbeit und Integration sind ein Integrationsfachdienst. Menschen mit gesundheitlichen Problemen im Arbeitsleben zu begleiten ist genau die Aufgabe, die ein Integrationsfachdienst hat. Die Fachdienste für Arbeit und Integration existieren seit über 30 Jahren und haben dieses Angebot in Rheinland-Pfalz aufgebaut. Deshalb wissen wir, wie schwierig es manchmal ist, auf Grund der gesundheitlichen Situation wieder Fuß im Arbeitsleben zu fassen.

Haben Sie Kontakte zu Betrieben?

Durch unsere langjährige Tätigkeit haben wir in jeder Region Kontakte zu vielen ortsansässigen Betrieben. Das hilft uns dabei, für jeden Teilnehmer individuell nach dem passenden Arbeitgeber mit dem passenden Arbeitsplatz zu suchen. Regelmäßige Nutzerbefragungen zeigen uns, dass sowohl Teilnehmer als auch Betriebe diese individuelle Vorgehensweise schätzen und dadurch Arbeitsverträge oft langfristig existieren.

 

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